EU AI Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Der EU AI Act ist die erste umfassende EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, KI in Europa sicher, transparent und vertrauenswürdig einzusetzen. Die Verordnung ist bereits in Kraft und wird schrittweise wirksam – mit zentralen Pflichten ab 2026.
Was regelt der EU AI Act?
Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems für Menschen, Grundrechte oder Sicherheit, desto strenger sind die Anforderungen.
Risikoklassen im Überblick
1) Unzulässiges Risiko (verboten)
Bestimmte KI-Anwendungen gelten als inakzeptabel und sind verboten. Beispiele:
- Soziales Scoring (Bewertung von Personen zur Benachteiligung)
- Manipulative oder täuschende KI-Systeme
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen
- Ungezieltes Scraping zur Erstellung oder Erweiterung biometrischer Datenbanken
2) Hochrisiko-KI (strenge Pflichten)
KI-Systeme, die erhebliche Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte bergen, gelten als hochrisikoreich. Typische Felder:
- Recruiting, Personalmanagement, Zugang zu Selbstständigkeit
- Bildung (z. B. Prüfungsbewertung)
- Kritische Infrastrukturen
- Zugang zu essenziellen privaten oder öffentlichen Dienstleistungen (z. B. Kreditentscheidungen)
Für Hochrisiko-Systeme sind unter anderem erforderlich:
- Risikomanagement und Dokumentation
- Qualität und Governance der Trainingsdaten
- Technische Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
- Human Oversight (menschliche Aufsicht)
- Monitoring, Incident-Handling und Compliance-Prozesse
3) Begrenztes Risiko (Transparenzpflichten)
Bei bestimmten KI-Anwendungen gelten Transparenzpflichten, z. B.:
- Chatbots (Hinweis, dass Nutzer mit KI interagieren)
- KI-generierte Inhalte (Kennzeichnung oder Information)
- Deepfakes (Kennzeichnungspflichten)
4) Minimales Risiko
Viele KI-Systeme sind weiterhin weitgehend frei nutzbar, beispielsweise einfache Assistenzfunktionen, sofern keine Hochrisiko- oder Transparenzpflichten ausgelöst werden.
Was bedeutet das für E-Commerce und Agenturen?
Der EU AI Act betrifft nicht nur Tech-Unternehmen. Auch im E-Commerce und in Agenturprojekten sind KI-Komponenten zunehmend verbreitet – etwa durch:
- Support-Chatbots und Pre-Sales-Assistenten
- Personalisierung und Recommendation Engines
- Content-Automatisierung (Texte, Bilder, Produktbeschreibungen)
- Fraud- oder Risk-Scoring im Payment
Entscheidend ist, wo KI eingesetzt wird, welche Daten verarbeitet werden und ob Transparenz-, Dokumentations- oder Hochrisiko-Pflichten greifen.
Praxis-Checkliste: 30-Minuten-Schnellprüfung
- Welche KI-Systeme oder Tools sind im Einsatz (intern und extern)?
- Welche Use-Cases sind potenziell hochriskant?
- Gibt es transparente Nutzerhinweise (z. B. „KI-Chat“)?
- Gibt es Freigabeprozesse (Human-in-the-Loop) für kritische Inhalte?
- Gibt es Logging, Monitoring und einen Eskalationsprozess?
Fazit
Der EU AI Act macht KI in Europa nicht unmöglich – aber er verlangt Struktur: Inventarisierung, Klassifizierung, Transparenz und belastbare Prozesse. Wer früh startet, reduziert Risiken und kann KI weiterhin skalierbar einsetzen.
