Gewährleistungslabel seit 27.09.2026 – so binden Sie es in Shopware 6 richtig ein

Worum es geht

Seit dem 27. September 2026 müssen Onlineshops, die Waren an Verbraucher:innen verkaufen, vor Vertragsschluss auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen – und zwar mit einem einheitlichen EU-Label. Gestaltung, Inhalt, Farben und Proportionen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindlich festgelegt. Das Label gibt es in allen 24 EU-Amtssprachen; ein deutscher Shop braucht die deutsche Fassung.

Shopware liefert seit Version 6.7.14 eine eigene Umsetzung mit. Ein Update allein reicht aber nicht: Wie das Label im Checkout erscheint, entscheidet darüber, ob Ihr Shop die Vorgabe erfüllt. Diese Prüfliste zeigt, worauf es ankommt.

Gewährleistungslabel und GARAN-Label: der Unterschied

  • Gewährleistungslabel: informiert über die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Pflicht für jeden Shop, der Waren an Verbraucher:innen verkauft.
  • GARAN-Label (Garantielabel): nur nötig, wenn ein Hersteller für ein Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gibt. Es wird produktbezogen gepflegt.

Für die Darstellung gelten unterschiedliche Regeln: Das GARAN-Label darf laut Verordnung geschachtelt angezeigt werden, also als kleines Label, das per Klick die volle Fassung öffnet. Beim Gewährleistungslabel sieht die Verordnung das nicht vor.

Was die Verordnung verlangt

  • Vor Vertragsschluss und hervorgehoben: Das Label muss vor der Bestellung gut wahrnehmbar sein, nicht versteckt im Footer oder in den AGB.
  • Als Grafik, farbig, ausreichend groß: Der Inhalt muss ohne Vergrößern lesbar sein.
  • Unverändert: Keine eigene Gestaltung, kein Umbau vom Hoch- ins Querformat.
  • Nach dem Kauf auf einem dauerhaften Datenträger: Nach § 312f Abs. 2 BGB gehört das Label zu den Informationen, die Kund:innen nach Vertragsschluss noch einmal erhalten müssen – in der Praxis mit der Bestellbestätigung.

Strittig ist die Frage, ob ein Link genügt. Die Leitlinien der EU-Kommission lassen eine geschachtelte Anzeige über einen eindeutig bezeichneten Link zu. Die IT-Recht Kanzlei hält dagegen, dass die Leitlinien nicht verbindlich sind, und empfiehlt die direkte Einbindung als Grafik, idealerweise im Warenkorb oder Checkout vor dem Bestellbutton. Link, Icon, Tooltip oder Akkordeon gelten dort als riskant.

Was Shopware mitbringt

  • Shopware 6.7.14 (September 2026): native Unterstützung für Gewährleistungshinweis und GARAN-Label. Einzuschalten in den Warenkorb-Einstellungen (Bereich Checkout), pro Verkaufskanal überschreibbar, in allen 24 EU-Sprachen.
  • Shopware 6.7.15 (30. September 2026): Das GARAN-Label wird in der Bestellbestätigung als Inline-PNG statt als SVG eingebettet. Das verbessert die Darstellung in Gmail und Outlook. Größe und Position neben der Bestellposition wurden korrigiert.
  • Shopware 6.6: Shopware hat eine Rückportierung angekündigt. Prüfen Sie, ob Ihre Version sie bereits enthält.
  • Shopware 6.5 und älter: keine native Lösung. Hier helfen Plugins aus dem Shopware Store oder eine eigene Umsetzung im Theme.

Wichtig: Im Standard ergänzt Shopware den Text neben der AGB-Checkbox um einen Link, der den Hinweis in einem Modal öffnet. Das entspricht der Lesart der EU-Leitlinien, nicht der vorsichtigeren Empfehlung der IT-Recht Kanzlei. Wer auf Nummer sicher gehen will, bindet das Label zusätzlich direkt als Grafik über dem Bestellbutton ein. Shopware selbst weist darauf hin, dass die Verantwortung für die rechtliche Bewertung beim Händler liegt.

Prüfliste für Ihren Shopware-Shop

  • Version: Läuft Ihr Shop auf mindestens 6.7.14, besser 6.7.15? Bei 6.6 die Rückportierung prüfen, bei 6.5 eine Alternative einplanen.
  • Einstellung aktiv: Ist der Gewährleistungshinweis in den Warenkorb-Einstellungen (Bereich Checkout) eingeschaltet – und in jedem Verkaufskanal, der an Verbraucher:innen verkauft?
  • Platzierung im Checkout: Ist das Label auf der Bestellabschlussseite sichtbar, bevor Kund:innen auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klicken? Als Grafik oder nur als Link?
  • Eigenes Theme: Werden die neuen Blöcke in Ihrem Theme überhaupt ausgegeben? Angepasste Checkout-Templates überschreiben oft genau die Stellen, an denen Shopware das Label einfügt.
  • Mobilansicht: Bleibt das Label auf dem Smartphone lesbar? Eine Miniatur, die man erst vergrößern muss, reicht nicht.
  • Sprache: Erscheint in jedem Verkaufskanal die passende Sprachfassung?
  • Bestellbestätigung: Kommt das Label in der Mail an – auch in Gmail und Outlook? Enthält die Mail das Label selbst oder nur einen Link?
  • Angepasste Mail-Vorlagen: Wer die Bestellbestätigung in der Administration bearbeitet hat, erhält Neuerungen nicht automatisch. Die Vorlage muss dann von Hand ergänzt werden.
  • GARAN-Label: Gibt es Produkte mit Herstellergarantie über zwei Jahre? Dann muss das Label am Produkt gepflegt sein, bei Varianten mit korrekter Vererbung.
  • Marktplätze: Verkaufen Sie zusätzlich über Amazon, eBay oder andere Plattformen? Dann auch dort prüfen (siehe unten).

Typische Fehler

  • Update eingespielt, Einstellung vergessen: Die Funktion ist da, aber nicht aktiviert – oder nur im Standard-Verkaufskanal.
  • Nur ein Link: Das Label versteckt sich hinter einem Textlink oder einem Info-Icon. Rechtlich angreifbar, wenn man der strengeren Auslegung folgt.
  • Label im Footer oder auf der Produktseite statt im Checkout: Es muss vor Vertragsschluss hervorgehoben erscheinen, nicht irgendwo im Shop.
  • Theme verschluckt das Label: Nach dem Update ist im eigenen Theme nichts zu sehen, weil ein überschriebener Block die neue Ausgabe nicht enthält.
  • Selbst gebaute Grafik: Das Label wird nachgezeichnet, gekürzt oder ins Querformat gedreht. Erlaubt ist nur die offizielle Vorlage.
  • Mail ohne Label: Eine angepasste Mail-Vorlage oder ein Mail-Client, der SVG-Grafiken blockiert, sorgt dafür, dass in der Bestellbestätigung nichts ankommt.

Marktplätze: Der Händler haftet

Wer zusätzlich auf Marktplätzen verkauft, muss das Label auch dort zeigen. Laut Onlinehändler-News haben viele Plattformen die Vorgabe zum Stichtag nicht korrekt umgesetzt. Die Haftung liegt trotzdem in der Regel beim Händler; ein Rückgriff auf den Marktplatz ist schwierig, weil die meisten AGB die Haftung ausschließen. Prüfen Sie Ihre Angebote deshalb regelmäßig selbst.

Unterstützung durch doppeltplus

Wir prüfen Ihren Shopware-Shop gegen diese Liste, spielen das passende Update ein, passen Theme und Mail-Vorlagen an und binden das Label auf Wunsch direkt als Grafik vor dem Bestellbutton ein. Für ältere Shopware-Versionen und andere Shopsysteme setzen wir individuelle Lösungen um. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht; die rechtliche Bewertung sollte Ihre Kanzlei oder Ihr Händlerverband übernehmen.

Fazit

Shopware 6.7.14 und 6.7.15 liefern die technische Grundlage. Ob Ihr Shop damit die Pflicht erfüllt, hängt von Version, Einstellungen, Theme und Mail-Vorlagen ab – und davon, ob Ihnen ein Link genügt oder Sie das Label direkt als Grafik zeigen. Wer das jetzt prüft, ist auf der sicheren Seite, bevor die ersten Abmahnungen kommen.

Sie möchten Ihren Shop prüfen lassen oder das Gewährleistungslabel sauber einbinden? Jetzt Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gern.

Quellen

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